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   BGH, 14.02.1952 - 4 StR 660/51   

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BGH, 14.02.1952 - 4 StR 660/51 (https://dejure.org/1952,3166)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1952 - 4 StR 660/51 (https://dejure.org/1952,3166)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1952 - 4 StR 660/51 (https://dejure.org/1952,3166)
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  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 4 StR 660/51
    Um eine ausreichende tatsächliche Grundlage dafür zu gewinnen, ob der Angeklagte nach der "Gesamtwürdigung" seiner Straftaten als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher anzusehen ist, müssen auch die Entstehungsgeschichte jeder einzelnen Tat und die Lebensverhältnisse, aus denen sie herausgewachsen ist, sowie ihr Umfang und alle sonstigen für die Persönlichkeit des Täters kennzeichnenden Einzelheiten geklärt werden (RGSt 68, 149, 156; BGH Urteile vom 2. März 1951 - 1 StR 4/51 - undvom 4. April 1951 - 1 StR 54/51 -).
  • BGH, 02.03.1951 - 1 StR 4/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 4 StR 660/51
    Um eine ausreichende tatsächliche Grundlage dafür zu gewinnen, ob der Angeklagte nach der "Gesamtwürdigung" seiner Straftaten als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher anzusehen ist, müssen auch die Entstehungsgeschichte jeder einzelnen Tat und die Lebensverhältnisse, aus denen sie herausgewachsen ist, sowie ihr Umfang und alle sonstigen für die Persönlichkeit des Täters kennzeichnenden Einzelheiten geklärt werden (RGSt 68, 149, 156; BGH Urteile vom 2. März 1951 - 1 StR 4/51 - undvom 4. April 1951 - 1 StR 54/51 -).
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 4 StR 660/51
    Um eine ausreichende tatsächliche Grundlage dafür zu gewinnen, ob der Angeklagte nach der "Gesamtwürdigung" seiner Straftaten als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher anzusehen ist, müssen auch die Entstehungsgeschichte jeder einzelnen Tat und die Lebensverhältnisse, aus denen sie herausgewachsen ist, sowie ihr Umfang und alle sonstigen für die Persönlichkeit des Täters kennzeichnenden Einzelheiten geklärt werden (RGSt 68, 149, 156; BGH Urteile vom 2. März 1951 - 1 StR 4/51 - undvom 4. April 1951 - 1 StR 54/51 -).
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